Fördermöglichkeiten
Das Förderprogramm „Wohnen am Ring“ bezuschusst Lärmschutzmaßnahmen bei Wohngebäuden, die unmittelbar am Mittleren Ring liegen.
Bestehende Wohnhäuser
Bei bestehenden Wohnhäusern werden bezuschusst:
- der Einbau von Kastenfenstern
- die Verglasung bestehender Balkone und Loggien
- neue vorgesetzte Lärmschutzfassaden
- neue Erschließungsformen, z.B. ein vorgesetzter Laubengang
- die Umorganisation bestehender Grundrisse von Wohnungen oder Wohneinheiten
Neubau und Ergänzungsbauten
Sofern die Planung den baurechtlichen Bestimmungen entspricht, werden folgende Maßnahmen bezuschusst:
- alle Lärmschutzmaßnahmen, die über die gesetzlich
vorgeschriebenen hinausgehen und die gesamte Nutzbarkeit des Gebäudes verbessern
- die Mehrkosten von Schallschutzmaßnahmen bei unbelasteten
Neubauten gegenüber vergleichbaren Neubauten, die keinen
Schallschutz benötigen
- die Verbindungsbauteile zwischen neuer Schallschutzbebauung (Ergänzungsbauten) und bestehender Bebauung
Schallschutzwände zwischen der bestehenden Bebauung
Bei einer offenen Zeilenbebauung kann der Bau von Schallschutzwänden auf dem Grundstück gefördert werden, sofern durch andere Maßnahmen wie z.B. Ergänzungsbauten keine wirtschaftliche Lösung möglich ist.
„Wohnen am Ring“ beteiligt sich an den Kosten
Je nach Art und Umfang der Lärmschutzmaßnahme trägt die Landeshauptstadt München bis zu € 150,– je qm Wohnfläche der unrentierlichen Kosten. Dieser Zuschuss wird in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt.